Was ist los in ...
Ticketversicherung
Die Ticketversicherung ersetzt Ihnen in bestimmten Fällen die Kosten für gekaufte Eintrittskarten: zum Beispiel, wenn Sie oder Ihre Begleitung erkranken und die von Ihnen gebuchten Veranstaltung nicht besuchen können. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Ticketverischerung sowie den Versicherungsbedingungen (PDF-Datei).

Wann leistet die Versicherung?

Sie bekommen den Preis der Eintrittskarte einschließlich der Gebühren erstattet, sofern Sie oder ein Angehöriger von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen werden und Ihnen der Besuch der Veranstaltung deshalb nicht zumutbar ist: Schwere Unfallverletzung, Unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Tod, Elementarereignisse oder Umzug aufgrund der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses.

Wie schließe ich die Ticketversicherung ab?

Während des Bestellvorgangs können Sie im Warenkorb durch Klicken auf "Ticketversicherung" eine Versicherung abschließen. Im Warenkorb werden dann die Kosten für die Ticketversicherung und die neue Gesamtsumme angezeigt. Wenn Sie nachträglich eine Versicherung abschließen möchten, ist dies über unsere Ticket-Hotline möglich.

Was muss ich tun, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Ihrer Bestellung liegt ein Informationsblatt der Versicherung bei. Wenn der Versicherungsfall eintritt, folgen Sie einfach den Anweisungen zur Schadensmeldung. Zu ihrer eigenen Absicherung empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen per Einschreiben zu versenden. Für weitere Fragen können Sie sich gerne direkt an folgende Adresse wenden:

  • Europäische Reiseversicherung AG
  • Leistungsabteilung
  • Postfach 800545
  • 81605 München

Telefon: (0 89) 41 66 - 17 70
www.reiseversicherung.de/schadensmeldung


Welche Pflichten müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles beachten?

Die wesentliche Pflicht, die Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigen müssen, ist folgende: Bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ist ein ärztliches Attest einzureichen. 

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt in der Ticketversicherung mit dem Erwerb der Eintrittskarte, frühestens aber mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages und endet mit dem Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung. Risiken während der Veranstaltung sind nicht abgesichert.